Leistungen

Ob (eigenveranstaltende) Reisebüros, Reiseveranstalter, Paketer, Incentive- und Event-Agenturen, Consolidators, Airlines, Cruiselines, Busunternehmer, Hotels oder andere touristische Unternehmen: Die praxisgerechte Abwicklung Ihrer Steuerangelegenheiten im B2C- und B2B-Reisegeschäft ist mir Beruf und Berufung zugleich.

Meine Beratungsleistung versteht sich als praxisorientierte Unterstützung bei Ihren Steuerangelegenheiten, gern in Kooperation mit Ihren Buchhaltungs- und Steuerexperten.

Die Erfahrung lehrt, dass bereits im Alltagsgeschäft oftmals die Dinge unterschätzt werden, die bei späteren Betriebsprüfungen zu Problemen und Steuernachzahlungen führen können. Das lässt sich idealerweise im Vorfeld vermeiden, auch wenn Mark Twain (1835-1910) zu Recht bemerkt: "Prognosen sind eine schwierige Sache. Vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen."

Das Potpourri steuerlicher Fragestellungen von Unternehmen, die in der Touristik im Wesentlichen grenzüberschreitende Transaktionen einkaufen und verkaufen, vermitteln und besorgen, ist nahezu unerschöpflich. Hier gilt es insbesondere, die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene (z. B. die Reform des Tour Operator Margin Scheme (TOMS)) neben dem ohnehin komplizierten nationalen Recht im Auge zu behalten. Die nachfolgende, nicht abschließende Themenaufzählung aus den Bereichen Regel- und Margenbesteuerung gibt einen ersten Anhaltspunkt, wo ich Sie und Ihr Unternehmen unterstützen kann:

  • Margensteuer vs. Regelbesteuerung – Abgrenzung von Vermittlung, Besorgung, Eigengeschäft und Reiseveranstaltung
  • Optimierung der Margenermittlung
  • Vermeidung von Doppelbesteuerungen
  • Geschäftsmodelle: Veranstaltung vs. Vermittlung
  • Kettengeschäfte von Veranstaltern und Paketern
  • Serviceentgelte und Handling Fees
  • Business Travel: Management/Transaction Fees und Faktura
  • Reverse Charge in der Touristik
  • Anzahlungen
  • Storno und Umbuchung
  • Bettensteuern, Kurtaxen u. a. lokale Abgaben

Aber auch Rechtsfragen in Bezug auf geldwerte Vorteile, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, Leasing et al. bergen bei Unternehmen der Tourismusindustrie Besonderheiten.

Erfahrungen in diversen Musterverfahren – jeweils unterstützt von den Branchenverbänden DRV, VPR, VDFA – unterstreichen das auch für Ihr Unternehmen abrufbare fokussierte Branchen-Know-how.

TTL agiert in einem leistungsfähigen Team aus versierten Praktikern in Köln und darüber hinaus international vernetzt im TTL Net.

RCR Steuerberatung www.rcr-koeln.de
Noll Hütten Dukic Rechtsanwälte www.noll-huetten.de